In reply to post ID 636
Subject: pvz...
Hallo,
Ich bin auch drauf reingefallen und würde sehr gerne die Vorlage übernehmen.
Bei mir liegt der Fall jedoch anders vor:
Ich wurde angerufen und man hat mir gesagt, ich könnte ein "Testlesen" mitmachen und als dankeschön einen Gutschein für eine Reise bekommen.
Ich hab mir natürlich nichts dabei gedacht und bin unter der Bedingung das ganze eingegangen, dass ich in der Lage sein werde das sofort bei erhalt zu kündigen, sollte das mein Wusch sein (dies habe ich extra betont). Jetzt habe ich ein Abo bekommen, welches mich zu einer mindestlaufzeit verdonnert hat.
hier der Test zur Belehrung des Kündigungsschutzes:
"Wiederrufsbelehrung
Gemäß § 505 I Satz 2,3, § 491 II Nr. 1 BGB besteht bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht, da der bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt vom Verbraucher zu zahlende Betrag 200,00 Euro nicht übersteigt."
Wenn ich dann ja angeblich einen mündlichen Vertrag mit denen habe, so wäre das doch nicht rechtens, wenn man mir zugesichert hat (mehrmals), dass ich den Vertrag sofort kündigen kann, indem ich bescheid gebe und alles zurückschicke, oder etwa nicht?
Kann mir irgendwer helfen?
Danke schon mal

This post was edited on 2008-05-23, 16:36 by
john.