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Forum: Gewinnreisenanbieter HAFO Limited RSS
HAFO Limited sehr dreist am Telefon angelogen und jetzt kein Widerrufsrecht

Announcement

2005-09-09, 18:27 by Admin
Subject: ACHTUNG  Wichtiger Hinweis!
Hi Leute,
Bitte verzichtet bei Forumbeiträgen auf von Namen von Privatpersonen, das ist gegen die Privatsphäre und führt zu Abmahnungen.
- keine Beschimpfungen mit Nennung von Firmennamen und Adresse
- keine Nennung von Privatpersonen und deren Adressen

Der Betreiber, also ich haftet für die Inhalte der Foren!
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fireflame #16
Member since Jun 2006 · 10 posts · Location: Staufenberg
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In reply to post ID 232
Hi ZAP!
Die Idee hat ich auch schon und bin direkt zur bak gefahren. Aber wie ich ja schon geschrieben hab, ist das nicht möglich. Erst wenn die halt abgebucht haben, kann man es wieder zurückbuchen lassen. Die Bankangestellte meinte, das geht in jedem Fall.. Wollt auch noch ma ne Freundin fragen, wie das is, da sie bei der Bank arbeitet aber im Vorraus kann mans in jedem Fall nich sperren lassen (also zumind. bei der Volksbank, aber denke, dass is überall gleich)
Ja, das wär doch ma was, wenn wir damit ins Fernseh gehn.. Aber mit solchen Fällen werden die sicher überschüttet.
Ach, schon echt scheiße..  :wand:
Elisabeth #17
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HI,
ja, also bei der Sparkasse geht das auch nicht das man sein Konto sperren lassen kann. Ich denke mal das das bei keiner Bank so sein wird!!!

@shirin: soweit ich hier das Forum gelesen habe stand diese Firma als Verlagsfirma drinne:

Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co KG
ppa Herbert Schlottau
23615 Stockelsdorf
Tel. 01805-496000600
Fax. 01805-496000670

Aber mich wundert es echt dass diese Firma mit HAFO Limited zusammen arbeitet, schließlich schadet es ja auch deren Ruf. Hatte leider auch keinen erreicht gehabt, hatte es aber auch nicht mehr versucht gehabt!

Ich finde auch dass man dagegen etwas unternehmen müsste. Es kann wirklich nicht sein, dass man am Telefon so abgezockt wird!
Einerseits denke ich mir selbst: "Bist selbst dran schuld, wie kannste auch nur soooo dumm sein und die Kontodaten weitergeben" Aber Einsicht gibts immer erst danach.
Zumal wenn ich bedenke: sobald man etwas im Internet bestellen möchte, braucht man ja auch nur die Kontonummer anzugeben und zack ist man um ein paar Euro leichter! Die könnten praktisch mein ganzes Konto räumen, so ein Kack!!!!

ich denke mal das HAFO Limited dass sehr schlau alles anstellt. Die Dame bei mir am Telefon meinte zu mir, sie würde mir raten eines der billigsten Abos abzuschließen. Jetzt wird mir auch klar warum: Es gibt dieses Gesetz, dass es gültig ist, einen Vertrag mündlich per Telefon abzuschließen, sobald der Betrag den "geschädigten" nicht über 200 Euro erleichtert!!!!
Und die werden den Brief mit der Beschreibung der Tickets erst raus schicken, wenn dein (was normalerweise der Fall sein müsste) Wiederrufsrecht von 14 Tagen rum ist!!

 :motz:
Kati #18
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Subject: Verbraucherzentrale
Hallo an alle,
also wenn die uns was vom Kontoabbuchen kann man das zurückgehen lassen, das Problem ist nur, dass die damit rechnen und uns sofort einen Mahnbescheid schicken und ich denke dagegen haben wir keine Chance, weil wir kein Widerrufsrecht haben.

Aber ich bin mir trotzdem sicher, dass wir etwas machen können. Und zwar über die Verbraucherzentrale. Ich bin sicher, die sind da schon bekannt und auch deren Masche. Sie haben uns allen ja am Telefon ein Widerrufsrecht zugesprochen und auch gesagt, dass dieses Abo nur zustande kommt, wenn wir diese Reise antreten. Ich denke, wenn sie dazu nichts gesagt hätten, hätten wir keine Chance, da es dieses Gesetz gibt, aber sie haben uns unter falschen Tatsachen dazu gelockt den Vertrag abzuschließen und ich bin mir sicher, dass wir das anfechten können. Es gibt da auch verschiedene Gesetzte zum Bsp. BGB § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung, oder § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels. Ich kenn mich letzt da leider auch nicht so gut aus. Und ich weiß nicht, bei wem die Beweislast liegt. Also ob wir jetzt beweisen müssen, dass die uns angelogen haben. Andererseits finde ich, dass so viele unabhängig voneinander sich hier in das Forum eintragen und das gleiche erzählen ist doch schon Beweis genug. Deshalb denke ich schon, dass wir noch Chancen haben, wenn wir jetzt handeln.

Es ist bestimmt am Besten, wenn wir alle uns mal bei der Verbraucherzentrale schlau machen. In Mannheim gab es anscheindend keinen der auf diese Telefongeschichten spezialisiert ist, aber ich versuchs jetzt mal in Ludwigshafen. Wenn wir es alle versuchen haben wir sicher bessere Chancen.

Also nicht aufgeben, wir schaffen das bestimmt irgendwie. Ansonsten gehen wir wirklich zum Fernsehen!

Viele Grüße, Kati
Elisabeth #19
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Hi,

also, ich habe heute mal ein Schreiben aufgesetzt und werde dass jetzt per Fax an die HAFO und die Abonnement Firma schicken, dass ich wenigstens den beweis habe, dass ich etwas unternommen habe!

@Kati: Ich habe mich erkundigt! Es KANN NICHT sein, dass wir kein Widerrufsrecht haben. Man kann sich da bestens bei Google unter §355 BGB erkundigen!

Hier das Schreiben, welches ich aufgesetzt habe. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen ja:

_____________________________________________________________

Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co KG
ppa Herbert Schlottau
23615 Stockelsdorf

Fax 0451-49 06 670


HAFO Limited
Geschäftsführer Hans F
Richard-Wagner-Str.8

60318 Frankfurt

Fax: 01805/49 6000 670




Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Anruf durch Frau Johanna Janousch der Fa. HAFO Limited am 05.Juni 2006 aus Frankfurt wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Reise in die Türkei gewonnen habe, dafür aber ein Zeitungsabonnement abschließen müsste.
Dies habe ich telefonisch zugesagt!!

Nachdem ich bei der Fa. HAFO Limited nochmals telefonisch nachgefragt habe, um mir mehr Infos einzuholen, wurde ich ziemlich unfreundlich behandelt und abgewürgt. Dieses kam mir sehr suspekt vor, da ich auch noch keine schriftliche Bestätigung, die mir zugesagt wurde, erhalten habe. Daraufhin habe mich entschieden, das Abonnement zurück zu nehmen und auf die Reise zu verzichten.

Mit diesem Schreiben entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung auf mein Konto und mache von meinem Widerruftsrecht von 14 Tagen lt.  § 355 BGB gebrauch.

Mit Bitte um Bestätigung verbleibe ich.

Hochachtungsvoll
This post was edited on 2009-05-14, 18:11 by Admin.
Reisender??? #20
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Subject: An Alle Verar***ten
Meiner Freundin ist genau dasselbe passiert, klar sonst wär ich ja nicht hier ;).
Sie hat auch bei einem Gewinnspiel mitgemacht und dann eine reise gewonnen. Bankdaten sollte sie für eine Legitimatonsprüfung rausgeben. So weit so gut, dann der schock gestern- 88,90€ wurden abgebucht für einen Beitrag im Deutschen Video Ring. Jetzt der tolle Zusammenhang der deutsche video ring (DVR-einfacher) macht solche abzocken anscheinend schon seit vielen jahren wie ich in vielen foren lesen konnte.
Hauptdrahtzieher: Ein Herr "Namen vom Admin zensiert"der auch schon bei BIZZ das Fass ohne Boden kriegen sollte! Die haben herausgefunden das die ganze familie irgendwo in schmutzigen geschäften drinhängt.
Jetzt hör ich lieber auf weil dieser nette herr der auch bestimmt was mit der Hafo Limited zu tun hat sonst Leute verklagt wie in anderen Foren auch schon der Fall war. Der Zusammen hang kann gut möglich sein da der deutsche video ring in Limburg sitzt und das nicht weit von frankfurt wegliegt!!!Ach ja der Verbraucherzentrale Hamburg e.v. ist dieser herr "Namen vom Admin zensiert"schon ein Begriff der von denen auch schon verurteilt wurde.

So ich hoffe ma das wir das über einen Anwalt regeln können! Und unser geld und unsere Ruhe bald wieder haben!

Hoff es hat euch weitergeholfen
This post was edited on 2011-11-08, 20:10 by Admin.
Elisabeth #21
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Hallo Reisender,

Ihr könnt doch das Geld wieder zurück überweisen lassen!
ZAP #22
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Is schon wirklich bitter der ganze Ärger.

Denk auch mal das die uns des anprangern werden, wenn wir das Geld wieder zurück überweisen lassen. Kann mit vorstellen das wir dann rechtliche Probleme bekommen aber ich weis das ja nicht. Nur Vermutung.

Hab sonst auch keine Ahnung. Wollte heut unter der angegebenen Nr. zurückrufen. Aber natürlich:

                            "Kein Anschluss unter dieser Nr."

Naja. Der Ärger wird jetzt vergessen denkt an Deutschland-Polen da wird heut gefeiert egal wie es ausgeht.

Also gruß an Alle Veraschten
Elisabeth #23
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welche Rufnummer hattest du denn gewählt?? Denn ich hatte damals jemanden dran...
fireflame #24
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Also, ich hab gar keine telefonnr. gefunden. Hab bei google und bei telefonbuch.de eingegeben. Woher habt ihr denn die Nr?
Und was sollen die denn schon machen, wenn wir unser Geld wieder zurücküberweisen? Schicken sie uns halt Mahnungen, und? Müssen wir doch nich beachten, oder was passiert dann?
Boah.. so n Streß auf nem Gebiet wo ich überhaupt keine Ahung hab..  :anx:
Lg Doro
Kati #25
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Mir haben die gesagt, die Firma heißt Medien Vertrieb HAFO, eigentlich heißen die aber HAFO Limited. Eine Telnr. hab ich auch schon gefunden, aber da geht keiner ran. Das wird leider sowieso nix bringen. Vermutlich machen die sich schon lustig darüber, wenn irgendwelche Kündigungsbriefe kommen. Leider ist es per Gesetz so, dass wir kein Widerrufssrecht haben, bei Fernabsatzverträgen unter 200 €... Und wenn die Mahnungen schicken, kommt irgendwann der Mahnbescheid vom Gericht. Und wenn das soweit ist, darf man nicht nur das Abo bezahlen, sondern auch die Gerichtskosten. Wenn man darauf nicht reagiert steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Ich würde das also nicht riskieren.

Wie gesagt, ich denke die Verbraucherzentrale ist die richtige Anlaufstelle. Wenn noch jemand was machen kann, dann die. Wir kennen uns alle nicht genug aus damit, um das alleine hinzukriegen. Oder wir brauchen Hilfe vom Anwalt. Hat einer von euch ne Rechtsschutzversicherung? Ich leider nicht, werde mir das aber sofort nach diesem Kram hier zulegen.

Viele Grüße, Kati
Elisabeth #26
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Bei mir meinten sie auch dass sie Medien Vertrieb HAFO heißen, aber das kann man ja vergessen!!

Ich hab da was gefunden:

Auch wenn der abgeschlossene Vertrag von den Vorschriften über Fernabsatzverträge erfasst wird, besteht kein Widerrufsrecht des Verbrauchers, bei Verträgen

- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
- zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden.
Monamoon #27
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Hallo an alle!

Ich hatte hier in diesem Forum vor ein paar Wochen schonmal geschrieben, dass ich von HAFO limited eine Bestätigung eines Vogue-Abos bekommen habe, obwohl ich das NIE bestellt habe! Bei mir hat auch nie jemand von denen angerufen! Und sonst wo unterschrieben hab ich auch nix wegen einem Abo. Aber immerhin stimmten die Kontodaten, die im Brief angegeben waren, nicht mit meinen überein.

Ich habe dann bei HAFO Limited in Frankfurt angerufen, und den Sachverhalt geschildert. Der Mann am Telefon meinte, ich sollte denen das halt schriftlich geben und da müsse dann halt bei Ihnen ein Irrtum passiert sein. Er hat das Gespräch aber dann auch sehr schnell zu Ende gebracht.
Darauf hin habe ich denen auch einen Brief geschickt, indem ich denen auch angedroht habe, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sich die Angelegenheit nicht erledigen würde.
Vorgestern (ca. 3 Wochen nachdem ich das Schreiben abgeschickt habe) habe ich die Zeitschrift Vogue per Post bekommen. Ich war leider nicht zu Hause als der Postbote kam, sonst hätte ich das gar nicht angenommen. Jetzt liegt die Zeitschrift ungeöffnet bei mir daheim.

Naja, so weit, so gut... ich denke, dass ich wohl in den nächsten Tagen was hören werde, weil die Kontodaten ja nicht stimmen... und dann werde ich zu einem Anwalt gehen!

Ich hab bereits mit einem Mitarbeiter der Bank und mit einem Jura-Student gesprochen. (Noch eine Info an alle anderen: laut meiner Bank ist eine telefonisch erteilte Abbuchungserlaubnis gar nicht gültig! Aber die gibt`s in meinem Fall ja auch gar nicht!) Und beide meinten, dass ich da rechtlich gesehen auf jeden Fall durchkommen werde, weil die auch das (in meinem Fall nie stattgefundene) Telefongespräch nachweisen müssten!

Auf jeden Fall werden die keinen einzigen Cent von mir bekommen und ich werde weiter gehen, auch wenn der Fall vor Gericht endet!
Allen anderen, denen es ähnlich geht wie mir, rate ich, ebenfalls rechtliche Schritte einzuleiten!
fireflame #28
Member since Jun 2006 · 10 posts · Location: Staufenberg
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 Hallo!
Mmh, hab nun mit meinem Freund geredet und er hat mal n bisl rumgesucht. Hafo limited is ne englische Firma, geschäftsführer und so hat er wohl auch rausgefunden, aber er glaubt, dass es folgerndermaßen is: Wir bekommen wirklich nen Reisegutschein, allerdings von ner firma, die die selbst gegründet haben und bevor irgendeiner die Reise einlösen kann, geht sie dummerweise pleite.. und das is leider sogar legal  :motz:
So, grade hat mich mein Freund noch mal angerufen und hat folgendes rausgefunden:   Laut § 355 des BGB haben wir auf jeden Fall ein 2-wöchiges Widerrufsrecht. Wenn der Anrufer uns nicht über dieses Recht in Kenntnis gesetzt hat, verlöscht es sogar überhaupt nicht (Absatz 3)
§156 des BGB, den Elisabeth erwähnt hatte, gilt ja nur auf Auktionen , was in unserem Fall ja nicht zutrifft.
Nun verfasst mir mein Freund also ein schönes Schreiben, dass ich an beide Firmen per Einschreiben schicken muss und so bin ich rechtlich in jedem Fall aus dem Schneider. Ich werd euch das Schreiben sobald ich es hab mit den Adressen hier reinstellen.
Und, ihr werdet es nich glauben, heute haben die während ich daneben saß bei meiner freundin angerufen!  :moody: Leider fing grad die Vorlesung an, sodass sie keine Zeit zum telen hatte und mir erst hinterher gesagt hat, dass die das warn.. wenn das der gleiche Typ gewesen wär, hätt ich dem aber ma was erzählt  :motz: wobei ihn das wohl wenn überhaupt nur sehr peripher tangiert hätte..  :rolleyes:
Naja, wie gesagt, ich stell euch die sachen ins forum und hoff, dass wir den Mist dann auch wirklich hinter uns gelassen haben..
Eins kann ich euch sagen.. ich werd nie wieder bei so nem Kram mitmachen.. heut hat mich einer angesprochen und ich hab den erst ma voll angemacht, dabei hat er nur Stofftiere verkauft, dessen Erlös Tierheimen etc zukommt..  Ups..  :rolleyes:
Naja, wünsch euch noch nen schönen Tag!
Lg Doro
ich bin so ein naives kind #29
User title: ich bin so ein naives kind
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In reply to post ID 202
Subject: jaja...immer diese hoffnung mal was zu gewinnen
ja, ich bin auch auf diese experten reingefallen. mit der reise zu locken ist gar nicht mal so schlecht. aber mir kam das ganze schon etwas spanisch vor  :vogel: als die reise von einem abo im zusammenhang mit dem ticket verbunden worden ist. dumm wie ich bin hab ich trotzdem zu gesagt. :wand:

gerade eben hab ich die tickets...jaja, altpapier...bekommen. :motz:  ich habe sofort bei meiner bank angerufen und gefragt was ich dagegen machen kann. rückbuchung ist möglich sobald der betrag von meinem konta abgebucht worden ist...puuh glück gehabt... :anx:

nur jetzt muss ich diese tickets ja wieder zurück schicken, oder? und was mache ich dann mit den zeitschriften die eh kein s█████n hier liest?! :zzz:

hoffe auf baldige antwort

wünsche ansonsten noch ein tolles wochenende... :-D
fireflame #30
Member since Jun 2006 · 10 posts · Location: Staufenberg
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  Hallo!
So, hier kommt wie versprochen der aufgesetzte Brief zur Kündigung des Abos. Mein Freund hat nachdem er ihn verfasst hatte nochmal mit seinem Anwalt geredet und er meinte, dass das mit dem Widerrufsrecht nicht so ganz stimmt, er das aber drin lassen soll, da es sie eventl. beeindruckt. Aber der Vertrag ist eh hinfällig, da Gewinn nicht an ein unabhängiges Produkt geheftet werden darf. Denke, der Brief is wird seine Wirkung erzielen.. Auf jeden Fall an beide Adresse senden und beide Adressen im Briefkopf lassen, damit die beiden wissen, dass es auch an den jeweils anderen ging.

So, hoffe, der Entwurf hilft euch weiter.

An "ich bin so ein naives Kind": Wie sehn denn die Tickets aus? Was steht denn drauf? Also, da weiß ich nicht, ob du da noch groß was machen musst, denn sie haben ja ihren Teil des Vertrags zumind. formell eingehalten.. und wie ich ja erfahren musste, steht nach der 3. Mahnung der Gerichtsvollzieher vor der Tür, und wenn du es wieder zurückbuchen lässt, wird die Mahnung sicher schnell ins Haus flatern. Aber wurdest du denn über dein Widerruftsrecht informiert? Fall das nicht der Fall war, kannst du ja vielleicht noch zurücktreten, obwohl es ja laut Anwalt meines Freundes nich der Fall is, aber versuchen kannste es ja.. Hoffe, es klappt noch..

Per Einschreiben an:

HAFO Limited
Director Hans F
Richard-Wagner-Str.8

60318 Frankfurt

- und -

Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co KG
ppa Herbert Schlottau

23615 Stockelsdorf


Sehr geehrte Damen und Herren,

am xx.xx.xxxx erhielt ich von der Firma HAFO Ltd., registriert in Birmingham unter der Company Number 05263350, vertreten durch Herrn, Richard Wagner Strasse 8, 60318 Frankfurt als Director einen Anruf in dem ich darüber informiert wurde, dass ich eine Reise gewonnen hätte.
Der anrufende Mitarbeiter identifizierte sich als Herr xxxx.
Um diesen Gewinn zu erhalten wurde als Vorraussetzung der Abschluss eines Zeitschriftenabonnements genannt. Dieses sagte ich telefonisch zu und erteilte telefonisch Einzugsermächtigung von meinem Bankkonto.

Diese Bindung eines Preissauschreibens mit dem Erwerb einer Ware ist nach §4 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), Absatz 6 den ich im Folgenden zitiere nicht statthaft.

„Unlauter im Sinne von §3 handelt insbesondere wer […]die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden.“
Ebenfalls auf diesen Fall anwendbar sind §4 UWG Abs. 1 und 2.
 
Ich möchte bezüglich diese Abonnements von meinem Widerrufsrecht nach §355 BGB sowie EG-Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz widerrufen.

Eine Frist zur Erklärung des Widerrufs besteht im beschriebenen Falle nicht, da ich nicht entsprechend §355 BGB, Absatz 2 über mein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Dieses ergibt sich aus §355 BGB, Absatz 3

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.“

Ferner widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die am xx.xx.xxxx erteilte Einzugsermächtigung, und werde meine Bank anweisen jegliche Lastschriften im Bezug auf den beschriebenen Fall rückgängig zu machen.

Rechtliche Schritte, im Besonderen eine Strafanzeige gegen Herrn Folchert als Director der Firma HAFO Limited bezüglich des Straftatbestandes des Betruges nach §263, Absatz 1 StGB behalte ich mir vor.


Hochachtungsvoll,
This post was edited 3 times, last on 2009-06-10, 06:22 by Admin.
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