Hallo,
auch ich bin einmal auf ein solches Angebot reingefallen, habe aber nach dem Prinzip "wer am lautesten schreit bekommt Recht" meine Ansichten durchgeboxt. Die zitierten §505 (Ratenleiferungsverträge) und §491 (Darlehensverträge) sind nichts anderes als Schaumschlägerei. Entscheidend ist allein das Fernabnahmegesetz §312b BGB. Es gibt vom Betrag her die Grenze von 40 Euro für einen Widerruf (§355,§357 BGB). Außerdem ist der Versand einer Auftragsbestätigung per Post, SMS/MMS oder E-Mail Pflicht. Erst ab Erhalt dieser Bestätigung beginnt das 14tägige Rücktrittsrecht.
Hier eine nützliche Adresse:
www.fernabnahme-gesetz.de/widerrufsrecht/fernabsatzvertrag.htm
Ich selbst arbeite in einem seriösen CallCenter das auch Mitglied im DDV ist. Dies ist ein anerkannter Verband dem nahezu alle seriösen Unternehmen angehören. Sinnvoll ist bei Anrufen solcher Art nachzufragen, ob das anrufende Unternehmen Mitglied im DDV ist. Wenn ein Call-Agent dies fälschlicherweise mit "ja" beantwortet ist eine rechtliche Grundlage zur Schließung des betreffenden Call-Centers geschaffen.
Aber grundsätzlich reicht die Androhung einer Anzeige oder einer Klage meist schon aus um sein Ziel zu erreichen
auch ich bin einmal auf ein solches Angebot reingefallen, habe aber nach dem Prinzip "wer am lautesten schreit bekommt Recht" meine Ansichten durchgeboxt. Die zitierten §505 (Ratenleiferungsverträge) und §491 (Darlehensverträge) sind nichts anderes als Schaumschlägerei. Entscheidend ist allein das Fernabnahmegesetz §312b BGB. Es gibt vom Betrag her die Grenze von 40 Euro für einen Widerruf (§355,§357 BGB). Außerdem ist der Versand einer Auftragsbestätigung per Post, SMS/MMS oder E-Mail Pflicht. Erst ab Erhalt dieser Bestätigung beginnt das 14tägige Rücktrittsrecht.
Hier eine nützliche Adresse:
www.fernabnahme-gesetz.de/widerrufsrecht/fernabsatzvertrag.htm
Ich selbst arbeite in einem seriösen CallCenter das auch Mitglied im DDV ist. Dies ist ein anerkannter Verband dem nahezu alle seriösen Unternehmen angehören. Sinnvoll ist bei Anrufen solcher Art nachzufragen, ob das anrufende Unternehmen Mitglied im DDV ist. Wenn ein Call-Agent dies fälschlicherweise mit "ja" beantwortet ist eine rechtliche Grundlage zur Schließung des betreffenden Call-Centers geschaffen.
Aber grundsätzlich reicht die Androhung einer Anzeige oder einer Klage meist schon aus um sein Ziel zu erreichen
florian_mannheim
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