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Forum: Gewinnreisenanbieter HAFO Limited RSS
Lasst euch nicht veräppeln oder unterkriegen!

Announcement

2005-09-09, 18:27 by Admin
Subject: ACHTUNG  Wichtiger Hinweis!
Hi Leute,
Bitte verzichtet bei Forumbeiträgen auf von Namen von Privatpersonen, das ist gegen die Privatsphäre und führt zu Abmahnungen.
- keine Beschimpfungen mit Nennung von Firmennamen und Adresse
- keine Nennung von Privatpersonen und deren Adressen

Der Betreiber, also ich haftet für die Inhalte der Foren!
jurastudent #1
Member since Jul 2007 · 2 posts
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Subject: Lasst euch nicht veräppeln oder unterkriegen!
Hallo ihr Geplagten!

Ich finde es erschreckend wie skrupellos die Hafo Limited vorgeht (bei mir haben sie sich zuerst überigens als Nafo und dann als Hefo vorgestellt).

Selbst wenn ihr eure Kontonummer herausgegeben habt, kann euch nichts passieren, da jede Abbuchung grundsätzlich einer schriftlichen Einzugsermächtigung bedarf. Wenn ihr diese nicht erteilt kann nichts passieren. Sollte dennoch ein Betrag abgebucht werden, habt ihr soweit ich weiß binnen 6 Wochen die Möglichkeit euer Kreditinstitut anzuweisen, das Geld zurückzufordern.
Beweis erbringen müsst nicht ihr, sondern vielmehr die Hafo muss beweisen, dass sie eine Einzugsermächtigung von euch hat.

Zu den restlichen rechtlichen Begründungen, die diese Limited so von sich gibt will ich mich nicht weiter äußern, nur so viel: Das ist ein Sammelsurium von Müll - ganz großes Kino, viel heiße Luft und im Prinzip nichts.

Lasst euch nicht unterkriegen und vorallem nicht reinlegen! Wenn man - wie ihr - im Recht ist, braucht man solche Betrüger nicht zu fürchten!

Viel Erfolg bei eurem "Kampf"!
M.
jurastudent #2
Member since Jul 2007 · 2 posts
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Subject: Ergänzung zum 1. Beitrag dieses "Themas"
Ich weise euch daraufhin, dass das keine Rechtsberatung, sondern eine von mir privat vorgenommene Stellungnahme ist. Wenn ihr mehr rechtliches wollt scheint mir der Beitrag von „Zardoz 2006“ unter „Musterbeispiel zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen von HAFO Limited“ hier in diesem Forum ganz gut.
Ansonsten solltet ihr die einschlägigen Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch lesen und die Kommentierungen von bspw. Jauernig oder Palandt hinzuziehen.

M.
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