In reply to post ID 2938
Hallo Carsten,
die haben also versucht, sich ohne Einzugsermächtigung an Deinem Konto zu bedienen? Dies ist eindeutig ein Betrugsversuch und als solcher strafbar. Wenn mir so etwas passieren würde, würde ich daher umgehend Strafanzeige wegen aller in Frage kommenden Delikte bei der Staatsanwaltschaft erstatten (geht im Prinzip auch bei der Polizei, aber Staatsanwaltschaft ist aus meinen Erfahrungen empfehlenswerter).
Ob Du aus dem Vertrag noch rauskommst, halte ich für fraglich, das steht allerdings auf einem völlig anderen Blatt: Die Abbuchung ohne Einzugsermächtigung ist Betrug und somit strafbar. Wenn Du die besonders ärgern willst, dann machst Du auch noch die abbuchende Bank ausfindig und schickst denen ein nettes Schreiben, dass ihr Kunde ohne Einzugsermächtigung Gelder abbucht - ich wette: Wenn das noch 3-4 andere Kunden machen, dann kann der sich eine neue Bank suchen! Die Banken mögen das nämlich gaaaar nicht gerne, dass sie Scherereien haben, weil da ein Kunde ohne Einzugsermächtigung abbucht - solchen Kunden wird dann auch gerne mal das Konto gekündigt.
Thema Vertrag: Grundsätzlich ist ein mündlich geschlossener Vertrag gültig und es ist korrekt, dass es kein Widerrufsrecht für Abo-Verträge unter EUR 200,-- gibt. Allerdings ist die Frage, wie die einen telefonisch geschlossenen Vertragsschluss beweisen wollen... Nur als Tipp: Eine Bandaufzeichnung des Telefongesprächs ist ohne Deine Einwilligung nicht gestattet und kann daher auch vor Gericht nicht als Beweis für einen bestehenden Vertrag verwendet werden. Ob Du aus diesem Hinweis was machst, überlasse ich allerdings Deiner Kreativität...
)
Gruß
Schnabelland
die haben also versucht, sich ohne Einzugsermächtigung an Deinem Konto zu bedienen? Dies ist eindeutig ein Betrugsversuch und als solcher strafbar. Wenn mir so etwas passieren würde, würde ich daher umgehend Strafanzeige wegen aller in Frage kommenden Delikte bei der Staatsanwaltschaft erstatten (geht im Prinzip auch bei der Polizei, aber Staatsanwaltschaft ist aus meinen Erfahrungen empfehlenswerter).
Ob Du aus dem Vertrag noch rauskommst, halte ich für fraglich, das steht allerdings auf einem völlig anderen Blatt: Die Abbuchung ohne Einzugsermächtigung ist Betrug und somit strafbar. Wenn Du die besonders ärgern willst, dann machst Du auch noch die abbuchende Bank ausfindig und schickst denen ein nettes Schreiben, dass ihr Kunde ohne Einzugsermächtigung Gelder abbucht - ich wette: Wenn das noch 3-4 andere Kunden machen, dann kann der sich eine neue Bank suchen! Die Banken mögen das nämlich gaaaar nicht gerne, dass sie Scherereien haben, weil da ein Kunde ohne Einzugsermächtigung abbucht - solchen Kunden wird dann auch gerne mal das Konto gekündigt.
Thema Vertrag: Grundsätzlich ist ein mündlich geschlossener Vertrag gültig und es ist korrekt, dass es kein Widerrufsrecht für Abo-Verträge unter EUR 200,-- gibt. Allerdings ist die Frage, wie die einen telefonisch geschlossenen Vertragsschluss beweisen wollen... Nur als Tipp: Eine Bandaufzeichnung des Telefongesprächs ist ohne Deine Einwilligung nicht gestattet und kann daher auch vor Gericht nicht als Beweis für einen bestehenden Vertrag verwendet werden. Ob Du aus diesem Hinweis was machst, überlasse ich allerdings Deiner Kreativität...
)Gruß
Schnabelland
Schnabelland
Show profile
Link to this post
