Subject: Auch reingefallen T_T
Hi,
bin leider auch auf die P█Z reingefallen. Bei mir ist ein angeblicher Hartz-IV Empfänger angekommen und hat mir erzählt, dass er sich durch das Austragen von Zeitungen etwas dazuverdienen will usw. , den Ablauf habe ich grob im Brief unten geschildert.
Naja, hab mir schon kurz nachdem er weg war gedacht, dass das wohl nicht so toll war, bin dann auch zufällig im Forum von meiner Uni auf ein Topic gestoßen, in der vor solchen Drückerbanden in der Stadt gewarnt wurde (da waren es aber Drogenabhängige, die Zeitungen angedreht haben).
Da ich dem Typen aber nicht meine Kontodaten gegeben (und außerdem schon wieder vergessen, für wen er da tätig ist
) hab, hab ich mir gedacht, ich wart erstmal drauf, das die sich irgendwie bei mir melden. Naja, ist dann erstmal einige Wochen (bestimmt 4) nix passiert, bis dann am Donnerstag halt ein Brief von denen drin lag.
Da steht jetzt natürlich was ganz anderes drin, als ausgemacht war, deshalb will ich da jetzt natürlich aus der ganzen Sache rauskommen
Hab mal nen Brief geschrieben, ist teilweise hier aus dem Forum zusammengeklaut.
Meint ihr, ich kann den so abschicken?
Hab da so nen Part im Brief, den ich mit "-----" abgegrenzt habe, soll ich den weglassen, ist das rechtlich
korrekt(ich denke, ich hab sowas mal in ner Privatrecht Vorlesung gehört)? Hab dem nämlich dummerweise auf so ner kleinen Pappekarte was unterschrieben( der hatte da nen ganzen Block davon, in das er dann die Adresse und die abonnierte Zeitschrift eingetragen hat), was ich mir nicht durchgelesen habe (jetzt bitte keine Kommentare wie "selber schuld", das weiß ich selbst :red: ).
Denk aber fast, das ich das weglassen, da der Widerruf fristgerecht erfolgt, oder?
Wäre sehr dankbar für Beratung
********************************************************
xxxxx xxxxx
xxxxxx xxxxxx
xxxxxx xxxxx
Kundennummer xxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
verwundert erhielt ich Ihr Schreiben vom 09.07.2007, welches am 12.07.2007 hier eintraf.
Darin ist von einer Auftragsbestätigung für ein Abonnement des "kicker" die Rede. So etwas habe ich jedoch nicht abgeschlossen. Für mich stellt sich der Sachverhalt folgendermaßen dar:
Es stellte sich ein gewisser [Zitat]"Maler Rolf" bei mir an der Haustür vor. Er behauptete, Hartz-IV-Empfönger zu sein und sich durch das Austragen von Zeitschriften ab August diesen Jahres etwas Geld dazu verdienen zu wollen. Das ganze sollte so ablaufen, das ER die Zeitschriften beim Verlag bestellt, diese dann jeden Mittwoch austragen und das Geld bar kassieren würde.
Auf meine Nachfrage, wie es denn wäre, wenn ich die Zeitschrift nicht mehr haben wolle, entgegnete er flapsig, dass ich Ihm dann einfach Bescheid sagen solle, er würde dann nächste Woche nicht mehr kommen.
Abschließend hat er mich noch um eine Unterschrift gebeten, dass er mich mit der Zeitschrift kicker beliefern(!) dürfe. Ich habe den Zettel unterschrieben, ohne ihn mir jedoch durchzulesen. Da ich allerdings keine Kopie/ Durchschrift davon erhalten habe, ist es nichtig, was ich da unterschrieben habe, da derlei Vorgehen rechtlich nicht legal ist. Das wissen Sie selber, deshalb kommen Sie mir bitte nicht mit Entgegnungen wie "Sie haben da aber etwas unterschrieben, und daran sind Sie jetzt gebunden".
In dieser Unterredung war nie die Rede davon, das ich ein Abonnement abschließen würde und die Beträge im Voraus zu zahlen sind, schon gar nicht per Einzugserlaubnis für Sie, wie es mir von Ihnen ja so freundlich ans Herz gelegt wird.
Ich mache nun Gebrauch von meinem vierzehntägigen Widerrufsrecht nach §355 BGB und fordere Sie auf, mein angebliches Abonnement zu stornieren.
In §355 Abs. 2 BGB steht: "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem den Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, [...], in Textform mitgeteilt worden ist, auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist [...]".
Somit ist mein Widerruf fristgerecht, also behaupten Sie bitte nicht, die Frist hätte schon mit Besuch Herrn Malers begonnen.
Zusätzlich fordere ich Sie hiermit zur, in Bezug auf den § 6 des BDSG, sofortigen Löschung meiner Kundendaten aus ihrer Datenbank, sowie bei sämtlichen Stellen, denen Sie meine Daten weitergemeldet haben, auf.
„(1) Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft (§§ 19, 34) und auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35) können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.
(2) Sind die Daten des Betroffenen automatisiert in der Weise gespeichert, dass mehrere Stellen speicherungsberechtigt sind, und ist der Betroffene nicht in der Lage festzustellen, welche Stelle die Daten gespeichert hat, so kann er sich an jede dieser Stellen wenden. Diese ist verpflichtet, das Vorbringen des Betroffenen an die Stelle, die die Daten gespeichert hat, weiterzuleiten. Der Betroffene ist über die Weiterleitung und jene Stelle zu unterrichten. Die in § 19 Abs. 3 genannten Stellen, die Be-hörden der Staatsanwaltschaft und der Polizei sowie öffentliche Stellen der Finanzverwaltung, soweit sie personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern, können statt des Betroffenen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz unterrichten. In diesem Fall richtet sich das weitere Verfahren nach § 19 Abs. 6."
Ich erwarte sehr bald eine Bestätigung über die Stornierung des Abonnements sowie der Löschung meiner Daten aus Ihrem System sowie bei sämtlichen Stellen, denen Sie meine Daten weitergemeldet haben.
Sollten meine Forderungen nicht erfüllt werden, behalte ich mir rechtliche Schritte vor und schrecke nicht davor zurück, Strafanzeige gegen Herrn Maler und die "Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH& Co. KG" zu erstatten, sowie notfalls vor Gericht zu gehen.
Hochachtungsvoll
xxxxx xxxxx
bin leider auch auf die P█Z reingefallen. Bei mir ist ein angeblicher Hartz-IV Empfänger angekommen und hat mir erzählt, dass er sich durch das Austragen von Zeitungen etwas dazuverdienen will usw. , den Ablauf habe ich grob im Brief unten geschildert.
Naja, hab mir schon kurz nachdem er weg war gedacht, dass das wohl nicht so toll war, bin dann auch zufällig im Forum von meiner Uni auf ein Topic gestoßen, in der vor solchen Drückerbanden in der Stadt gewarnt wurde (da waren es aber Drogenabhängige, die Zeitungen angedreht haben).
Da ich dem Typen aber nicht meine Kontodaten gegeben (und außerdem schon wieder vergessen, für wen er da tätig ist
) hab, hab ich mir gedacht, ich wart erstmal drauf, das die sich irgendwie bei mir melden. Naja, ist dann erstmal einige Wochen (bestimmt 4) nix passiert, bis dann am Donnerstag halt ein Brief von denen drin lag.Da steht jetzt natürlich was ganz anderes drin, als ausgemacht war, deshalb will ich da jetzt natürlich aus der ganzen Sache rauskommen

Hab mal nen Brief geschrieben, ist teilweise hier aus dem Forum zusammengeklaut.
Meint ihr, ich kann den so abschicken?
Hab da so nen Part im Brief, den ich mit "-----" abgegrenzt habe, soll ich den weglassen, ist das rechtlich
korrekt(ich denke, ich hab sowas mal in ner Privatrecht Vorlesung gehört)? Hab dem nämlich dummerweise auf so ner kleinen Pappekarte was unterschrieben( der hatte da nen ganzen Block davon, in das er dann die Adresse und die abonnierte Zeitschrift eingetragen hat), was ich mir nicht durchgelesen habe (jetzt bitte keine Kommentare wie "selber schuld", das weiß ich selbst :red: ).
Denk aber fast, das ich das weglassen, da der Widerruf fristgerecht erfolgt, oder?
Wäre sehr dankbar für Beratung
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xxxxxx xxxxx
Kundennummer xxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
verwundert erhielt ich Ihr Schreiben vom 09.07.2007, welches am 12.07.2007 hier eintraf.
Darin ist von einer Auftragsbestätigung für ein Abonnement des "kicker" die Rede. So etwas habe ich jedoch nicht abgeschlossen. Für mich stellt sich der Sachverhalt folgendermaßen dar:
Es stellte sich ein gewisser [Zitat]"Maler Rolf" bei mir an der Haustür vor. Er behauptete, Hartz-IV-Empfönger zu sein und sich durch das Austragen von Zeitschriften ab August diesen Jahres etwas Geld dazu verdienen zu wollen. Das ganze sollte so ablaufen, das ER die Zeitschriften beim Verlag bestellt, diese dann jeden Mittwoch austragen und das Geld bar kassieren würde.
Auf meine Nachfrage, wie es denn wäre, wenn ich die Zeitschrift nicht mehr haben wolle, entgegnete er flapsig, dass ich Ihm dann einfach Bescheid sagen solle, er würde dann nächste Woche nicht mehr kommen.
Abschließend hat er mich noch um eine Unterschrift gebeten, dass er mich mit der Zeitschrift kicker beliefern(!) dürfe. Ich habe den Zettel unterschrieben, ohne ihn mir jedoch durchzulesen. Da ich allerdings keine Kopie/ Durchschrift davon erhalten habe, ist es nichtig, was ich da unterschrieben habe, da derlei Vorgehen rechtlich nicht legal ist. Das wissen Sie selber, deshalb kommen Sie mir bitte nicht mit Entgegnungen wie "Sie haben da aber etwas unterschrieben, und daran sind Sie jetzt gebunden".
In dieser Unterredung war nie die Rede davon, das ich ein Abonnement abschließen würde und die Beträge im Voraus zu zahlen sind, schon gar nicht per Einzugserlaubnis für Sie, wie es mir von Ihnen ja so freundlich ans Herz gelegt wird.
Ich mache nun Gebrauch von meinem vierzehntägigen Widerrufsrecht nach §355 BGB und fordere Sie auf, mein angebliches Abonnement zu stornieren.
In §355 Abs. 2 BGB steht: "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem den Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, [...], in Textform mitgeteilt worden ist, auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist [...]".
Somit ist mein Widerruf fristgerecht, also behaupten Sie bitte nicht, die Frist hätte schon mit Besuch Herrn Malers begonnen.
Zusätzlich fordere ich Sie hiermit zur, in Bezug auf den § 6 des BDSG, sofortigen Löschung meiner Kundendaten aus ihrer Datenbank, sowie bei sämtlichen Stellen, denen Sie meine Daten weitergemeldet haben, auf.
„(1) Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft (§§ 19, 34) und auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35) können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.
(2) Sind die Daten des Betroffenen automatisiert in der Weise gespeichert, dass mehrere Stellen speicherungsberechtigt sind, und ist der Betroffene nicht in der Lage festzustellen, welche Stelle die Daten gespeichert hat, so kann er sich an jede dieser Stellen wenden. Diese ist verpflichtet, das Vorbringen des Betroffenen an die Stelle, die die Daten gespeichert hat, weiterzuleiten. Der Betroffene ist über die Weiterleitung und jene Stelle zu unterrichten. Die in § 19 Abs. 3 genannten Stellen, die Be-hörden der Staatsanwaltschaft und der Polizei sowie öffentliche Stellen der Finanzverwaltung, soweit sie personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern, können statt des Betroffenen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz unterrichten. In diesem Fall richtet sich das weitere Verfahren nach § 19 Abs. 6."
Ich erwarte sehr bald eine Bestätigung über die Stornierung des Abonnements sowie der Löschung meiner Daten aus Ihrem System sowie bei sämtlichen Stellen, denen Sie meine Daten weitergemeldet haben.
Sollten meine Forderungen nicht erfüllt werden, behalte ich mir rechtliche Schritte vor und schrecke nicht davor zurück, Strafanzeige gegen Herrn Maler und die "Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH& Co. KG" zu erstatten, sowie notfalls vor Gericht zu gehen.
Hochachtungsvoll
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SolBadguy
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