Subject: Rückzahlung der Buchungsgebühr
Ich habe 15 Türkeireisen gewonnen und davon drei von Cook ausgewählt, alle drei habe ich für den 10.10.2007 gebucht und bezahlt und von Cook die Buchungsbestätigung bekommen.
Am 5.7.2007 schrieb mir Cook auf einmal, sie würden keinen Zahlungseingang feststellen können und schlugen Termine für Dezember oder Januar 2008 vor.
Zurückgeschrieben, antworteten sie das der Kerosinzuschlag, TaxPax, fehlen würde, der aber laut der Buchungsbestätigung erst 14 Tage vor Antritt der Reise zu zahlen ist.
Wieder geschrieben, ich schrieb wenn die von mir mit der Buchungsgebühr reservierten Plätze nicht zur Verfügung stehen, das cook sie storniert hat und bitte um Rückzahlung der Gebühr. Daraufhin schrieb mir Cook ein Mail, ich hätte storniert und damit wird die Gebühr nicht zurückgezahlt.
Also auf ein neue Mail von mir, nicht ich sonder cook hat den Termin nicht halten können. Daraufhin kam eine interessante Antwort, es ist zumutbar, daß der anfänglich ins Auge gefaßte Termin bei solchen Gewinnspielen jederzeit verlegbar ist.
Auf ein neues, die Zumutbarkeit ist eine Beurteilung des Einzelfalles, dazu ist jeder Richter anghalten. Daraufhin die Antwort, die Buchungsgebühr wird bei solchen Gewinnspielen nicht zurückgezahlt und ein neuer Terminvorschlag für die Osterferien 2008.
Eine Frage hat es cook inzwischen so nötig?????
Ich werde auf jedenfall die Sache an einen Anwalt weiterleiten und meine 270,-- Euro einklagen.
Am 5.7.2007 schrieb mir Cook auf einmal, sie würden keinen Zahlungseingang feststellen können und schlugen Termine für Dezember oder Januar 2008 vor.
Zurückgeschrieben, antworteten sie das der Kerosinzuschlag, TaxPax, fehlen würde, der aber laut der Buchungsbestätigung erst 14 Tage vor Antritt der Reise zu zahlen ist.
Wieder geschrieben, ich schrieb wenn die von mir mit der Buchungsgebühr reservierten Plätze nicht zur Verfügung stehen, das cook sie storniert hat und bitte um Rückzahlung der Gebühr. Daraufhin schrieb mir Cook ein Mail, ich hätte storniert und damit wird die Gebühr nicht zurückgezahlt.
Also auf ein neue Mail von mir, nicht ich sonder cook hat den Termin nicht halten können. Daraufhin kam eine interessante Antwort, es ist zumutbar, daß der anfänglich ins Auge gefaßte Termin bei solchen Gewinnspielen jederzeit verlegbar ist.
Auf ein neues, die Zumutbarkeit ist eine Beurteilung des Einzelfalles, dazu ist jeder Richter anghalten. Daraufhin die Antwort, die Buchungsgebühr wird bei solchen Gewinnspielen nicht zurückgezahlt und ein neuer Terminvorschlag für die Osterferien 2008.
Eine Frage hat es cook inzwischen so nötig?????
Ich werde auf jedenfall die Sache an einen Anwalt weiterleiten und meine 270,-- Euro einklagen.
Hartmann1911
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